Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Bonus Immobilien bemüht sich, den digitalen Auftritt unter bonus-immobilien.com barrierefrei zugänglich zu machen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die Richtlinien der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf dem Konformitätslevel AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise konform mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Nutzererfahrung für alle Menschen zu verbessern und Barrieren abzubauen.

Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können aktuell noch folgende Einschränkungen bestehen:

- PDF-Dokumente: Ältere Exposés oder Downloads sind teilweise noch nicht vollständig für Screenreader optimiert.Kartenmaterial:
- Interaktive Karten (z. B. zur Standortanzeige von Immobilien) sind für Menschen mit Seheinschränkungen oder bei reiner Tastaturbedienung oft nur schwer zugänglich.
- Videos: Mögliche Videopräsentationen von Immobilien verfügen aktuell noch nicht flächendeckend über Untertitel oder Audiodeskriptionen.

Wir arbeiten daran, diese Inhalte sukzessive durch barrierefreie Alternativen zu ersetzen oder zu ergänzen.

Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer für Sie zugänglichen Form, freuen wir uns über Ihren Hinweis. Wir werden versuchen, die Fehler zu beheben oder Ihnen die gewünschten Informationen auf anderem Wege bereitzustellen.Kontaktieren Sie uns gerne direkt:
Unternehmen: Bonus Immobilien KG
E-Mail: info@bonus-immobilien.com
Telefon: 0172/1441790
Ansprechpartner: Herr Harris Bonus

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. (Hinweis: Da Sie ein privates Unternehmen sind, ist die Angabe einer Schlichtungsstelle oft freiwillig, wird aber im Sinne des BFSG zur Transparenz empfohlen.)

Stand dieser Erklärung: 29. Dezember 2025